Kein Rathaus ins Pfarrhaus

Demokratieverständnis

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Der obenstehende Beschluss vom 10.11.2013 hat bis heute noch Gültigkeit und stimmt mit dem Ergebnis des Bürgerentscheides vom 04.12.2022 überein. Wäre der Beschluss damals vom Bürgermeister und dessen Nachfolger vollzogen worden, hätten die Mitarbeiter im Rathaus längst eine standesgemäße Arbeitsstätte. Nun wird offenbar versucht, mit dem Multifunktionsplatz als Standort neue Tatsachen zu schaffen, in dem man am 28.02.23 einen aus unserer Sicht rechtswidrigen Beschluss fasst.  Und der Markt Gößweinstein wäre wiederum nur Pächter.  Mit dem Beschluss, das Rathaus auf den Multifunktionsplatz zu verlegen, habe der Gemeinderat gegen die einjährige Sperrfrist des Bürgerentscheids verstoßen. Soviel zum Demokrativerständnis. Aus Sicht der Regierung 2013 sollte jedoch der bisherige Standort im Innenortsbereich zwingend beibehalten werden. Das ist der Standort Multifunktionsplatz nur bedingt. Außerdem wird dieser Platz für die Erweiterung für die Wohnmobile gebraucht.

 
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