Bebauungsplan "Stempferhof"
Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 234 soll auf 1998 qm der Ersatzneubau der Kindertagesstätte (Kita) Stempferhof errichtet werden. Der Bauantrag sieht 4 Gruppen mit bis zu 74 Kindern vor. Der Baukörper muss 2-geschossig geplant werden.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „A“ Stempferhof – Büchenstock - Steinacker wurden deshalb Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt notwendig erachtet:
Nichteinhaltung der Baugrenzen, Änderung der Dachform (Flachdach) und Errichtung einer Stützmauer, lt. Bebauungsplan nicht zulässig
Begründet wurden die Befreiungen damit, dass aufgrund der Kubatur des Gebäudes ein Satteldach sich nicht in umgebende Bebauung einfügt und auch den Blick zur Burg und Basilika eindeutig einschränkt.
Da hinterfragt man sich schon, warum man nicht gleich das Gebäude ebenerdig gestaltet und sich den Aufzug spart. Platz auf dem Grundstück ist offensichtlich vorhanden.
Die Zufahrt und der Zugang zur Kita soll über Fl.Nr. 233 erfolgen. Dort befinden sich auch die 7 notwendigen Stellplätze.
Beschlossen wurde trotzdem, den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen und Befreiungen zu den Nichteinhaltung der Baugrenzen und Änderung der Dachform (Flachdach) und der Errichtung einer Stützmauer zu erteilen.
Warum nicht gleich im Vorfeld dies mit einer Änderung des Bebauungsplanes verbinden? Wo ist hier die nachbarliche Beteiligung. Fehlanzeige. So was nennt man heute Transparenz.
Rechtliche Folgen des Bauvorhabens für die Gemeinde.
Das Gebäude wird Eigentum des Johannischen Sozialwerks. Die Bauherrschaft wird vom Markt Gößweinstein übernommen. Das Johannische Sozialwerk beteiligt sich weiterhin mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 100 000 Euro.
Die Übernahme des laufenden Betriebsdefizits durch den Markt Gößweinstein beträgt 95 Prozent. Die Übernahme der Kosten für die Erstellung von sieben Parkplätzen, der Zuwegung und des Stromanschlusses erfolgt durch den Markt.
Fazit:
Hätte man das ganze Bauvorhaben in Zusammenhang mit einer Änderung des Bebauungsplanes unter Bürgerbeteiligung und Fachbehörden wie Polizei und Landratsamt durchgeführt, könnte man im Vorfeld einige Probleme aus der Welt schaffen. So ist nun zu befürchten, dass sich die Parkplatzsituation und Zufahrt zum Hotelparkplatz deutlich verschlechtern wird. Denn bei 74 Kindergartenkindern, die ja hingefahren und wieder abgeholt werden müssen und 100 weiteren Stellplätzen für das Hotel ist Chaos vorauszusehen.
Nachdem man uns als beteiligte Nachbarn noch keine Unterlagen vorgelegt hat, anbei eine wahrscheinliche (ohne Garantie) Darstellung der geplanten Zufahrt, die wir auf Grund der Beschlüsse konstruiert haben.
Wie das funktionieren soll weiß niemand so genau. Die Badangertraße im Einmündungsbereich zur Behringersmühlerstraße wird damit zur Problemzone. Aus diesem Grund haben wir als Nachbarn Widerspruch beim Landratsamt eingelegt.
Dieser Widerspruch richtet sich nicht gegen den Kindergarten, sondern gegen das Verfahren selbst.

